Wirtschaftsjurist

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Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsjuristen und -juristinnen wirken an der rechtssicheren und praxisgerechten Lösung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte mit und stellen somit den rechtlich und betriebswirtschaftlich reibungslosen Ablauf von Geschäften sicher. Hauptsächlich arbeiten Wirtschaftsjuristen und -juristinnen in Personal- oder Rechtsabteilungen, im Vertragsmanagement oder in Compliance-Abteilungen von Unternehmen, bei Versicherungen und Banken, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwalts- und Wirtschaftskanzleien sowie im Bereich der Insolvenzverwaltung. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie in Berufsorganisationen, bei Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Stiftungen oder Gewerkschaften. Darüber hinaus sind sie auch in Ministerien und Behörden tätig.

Aufgrund ihrer juristisch-wirtschaftswissenschaftlichen Doppelqualifikation werden Wirtschaftsjuristen und -juristinnen bei Geschäftsprozessen und -entscheidungen von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden sowie in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, die diese beeinflussen, mit einbezogen. Insbesondere widmen sie sich privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt. Damit wirken sie an der inhaltlich-rechtlichen Gestaltung von Planungs- und Entscheidungsprozessen von Wirtschaftsaktoren mit. Im Management von Unternehmen übernehmen sie überwachende, koordinierende und organisatorische Aufgaben, um die Unternehmensleitung bei deren Aufgabenabwicklung zu entlasten. Im Personalwesen wirken sie in der rechtlichen Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen und Betriebsvereinbarungen mit. Sie beraten Unternehmen in Steuer- und Steuerrechtsfragen und sind für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen, Bilanzen und Jahresabschlüssen verantwortlich. Als Unternehmens- oder Personalberater/innen betreuen sie Mandanten und Mandantinnen aus Wirtschaft und Verwaltung in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Im Kreditgewerbe bearbeiten und sanieren sie Kredite bzw. wickeln diese ab oder übernehmen Aufgaben in der Firmen- und Privatkundenbetreuung. Bei Versicherungen regulieren sie Schadensfälle und beschäftigen sich mit der Gestaltung von Versicherungsverträgen und -tarifen. Alternativ übernehmen sie verantwortliche Positionen im Versicherungsaußendienst. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. (Quelle. jumpfoward.de)

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